Rechtliches
Besondere Vertragsbedingungen BVB
der SN+ GmbH, Dortmunder Str. 2, 04357 Leipzig (nachfolgend „Anbieter")
Diese Besonderen Vertragsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters für die nachfolgend geregelten Produktgruppen. Bei Widersprüchen gehen diese BVB den AGB vor.
Stand: 01.08.2026
A. Webhosting und Managed Hosting
A.1 Der Anbieter stellt dem Kunden Speicherplatz, Rechenleistung und Datenübertragungskapazität auf gemeinsam genutzten oder verwalteten Systemen zur Verfügung. Der konkrete Umfang (insbesondere Speicherplatz, Datenbanken, PHP-Ressourcen, Postfächer, inkludierter Traffic) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs.
A.2 Soweit Traffic nicht ausdrücklich begrenzt ist, gilt eine Fair-Use-Regelung: Der Kunde darf die Systeme nicht in einem Umfang beanspruchen, der die Leistungserbringung gegenüber anderen Kunden erheblich beeinträchtigt. Der Anbieter wird den Kunden auf eine übermäßige Beanspruchung hinweisen und mit ihm eine Lösung abstimmen (z. B. Tarifwechsel oder Optimierung), bevor er Maßnahmen nach Ziffer 7 der AGB ergreift, es sei denn, ein sofortiges Eingreifen ist zur Sicherung des Betriebs erforderlich.
A.3 Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungen der Hosting-Systeme. Umfang, Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Pflicht des Kunden zur eigenen Datensicherung nach Ziffer 6.2 der AGB bleibt unberührt.
A.4 Der Anbieter aktualisiert die von ihm betriebene Systemsoftware (z. B. Betriebssystem, Webserver, PHP) im Rahmen des Managed-Betriebs. Der Anbieter kann Softwareversionen abkündigen, wenn deren Weiterbetrieb aus Sicherheitsgründen nicht mehr vertretbar ist; er wird den Kunden hierüber mit angemessener Frist informieren. Für die vom Kunden installierten Anwendungen (z. B. CMS, Shopsysteme, Plugins) und deren Aktualisierung ist der Kunde verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
A.5 Service Level für Hosting- und E-Mail-Dienste:
a) Verfügbarkeit: Es gilt die Verfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel nach Ziffer 4.2 der AGB, soweit die Leistungsbeschreibung des Tarifs nichts Abweichendes ausweist.
b) Wartungsfenster: Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit werktags zwischen 00:00 Uhr und 09:00 Uhr durchgeführt und mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt. Notfallwartungen zur Abwehr akuter Gefahren können jederzeit durchgeführt werden.
c) Reaktionszeiten: Der Anbieter beginnt mit der Bearbeitung qualifizierter Störungsmeldungen (per E-Mail oder Kundenportal) bei kritischen Störungen (z. B. Serverausfall) innerhalb von 4 Stunden, bei mittleren Störungen (z. B. Teilausfall, E-Mail-Probleme) innerhalb von 12 Stunden und bei geringfügigen Störungen (z. B. gestörter FTP- oder SSH-Zugriff) innerhalb von 48 Stunden, jeweils gerechnet ab Eingang der Meldung an Werktagen. Reaktionszeit bezeichnet den Beginn der Störungsbearbeitung, nicht die Entstörung.
d) Die vorstehenden Service Level sind Leistungsbeschreibungen und stellen keine Garantie im Sinne von § 443 BGB dar. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
B. VPS und Dedicated Server
B.1 Der Anbieter stellt dem Kunden einen virtuellen oder dedizierten Server mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Ressourcen sowie die Anbindung an das Internet zur Verfügung.
B.2 Soweit der Kunde administrativen Zugriff (Root-Zugriff) erhält, ist er für die Administration, Konfiguration und Absicherung des Servers selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere das zeitnahe Einspielen sicherheitsrelevanter Updates der von ihm betriebenen Software, die sichere Konfiguration der Dienste und den Schutz vor missbräuchlicher Nutzung durch Dritte. Bei Managed-Varianten ergibt sich die Aufgabenverteilung aus der Leistungsbeschreibung.
B.3 Der Kunde stellt sicher, dass von seinem Server keine Gefahren für die Infrastruktur des Anbieters oder Dritte ausgehen (z. B. durch kompromittierte Systeme, offene Relays, Teilnahme an Botnetzen). Der Anbieter ist bei konkreten Gefahren zur Sperrung nach Ziffer 7 der AGB berechtigt.
B.4 Die Verfügbarkeit nach Ziffer 4.2 der AGB bezieht sich bei Servern auf die Verfügbarkeit der Infrastruktur des Anbieters (Host-System, Stromversorgung, Netzanbindung am Übergabepunkt zum Internet), nicht auf die vom Kunden administrierten Dienste.
B.5 Dem Kunden zugewiesene IP-Adressen sind nicht Vertragsgegenstand als solche; der Anbieter kann sie aus technischen oder regulatorischen Gründen mit angemessener Ankündigungsfrist ändern.
C. Domainregistrierung und Domainverwaltung
C.1 Bei der Registrierung, Übertragung und Verwaltung von Domains wird der Anbieter im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle (Registry, z. B. DENIC eG für .de) bzw. dem Registrar lediglich als Vermittler tätig. Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Beantragung der gewünschten Domain, nicht deren tatsächliche Zuteilung. Ein Anspruch auf Registrierung einer bestimmten Domain besteht nicht.
C.2 Für jede Domain gelten ergänzend die Registrierungs- und Vergabebedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z. B. DENIC-Domainbedingungen und DENIC-Domainrichtlinien für .de-Domains, die Richtlinien der ICANN für generische Top-Level-Domains). Der Anbieter stellt dem Kunden die maßgeblichen Bedingungen auf Anfrage oder durch Verweis auf die Quelle zur Verfügung. Bei generischen Top-Level-Domains gelten insbesondere die ICANN-Regelungen zur Streitbeilegung (UDRP/URS) sowie die ICANN „Registrants' Benefits and Responsibilities".
C.3 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm angegebenen Domaininhaberdaten richtig und vollständig sind, und aktualisiert sie unverzüglich bei Änderungen. Er versichert, dass die Registrierung und Nutzung der Domain keine Rechte Dritter (insbesondere Namens-, Marken- oder sonstige Kennzeichenrechte) verletzt. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Domain obliegt dem Kunden.
C.4 Domainregistrierungen erfolgen für die in der Produktbeschreibung genannte Registrierungsperiode (in der Regel 12 Monate) und verlängern sich jeweils um die gleiche Periode, soweit der Vertrag nicht rechtzeitig gemäß AGB gekündigt wird. Für Verbraucher gilt: Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Domainvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden; bereits an die Vergabestelle gezahlte Registrierungsentgelte für angebrochene Registrierungsperioden werden nicht erstattet, soweit der Anbieter sie nicht seinerseits erstattet erhält.
C.5 Bei Beendigung des Domainvertrags teilt der Kunde dem Anbieter rechtzeitig mit, ob die Domain zu einem anderen Anbieter transferiert (Mitteilung des Auth-Codes an den Kunden), an die Vergabestelle zurückgegeben oder gelöscht werden soll. Der Anbieter stellt dem Kunden den Auth-Code auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung. Geht bis zum Vertragsende keine Weisung des Kunden ein, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist berechtigt, die Domain freizugeben bzw. bei .de-Domains in den TRANSIT der DENIC zu geben oder löschen zu lassen. Auf die möglichen Folgen (Verlust der Domain) wird der Kunde in der Ankündigung hingewiesen.
C.6 Preisänderungen der Vergabestellen oder Registrare kann der Anbieter nach Maßgabe von Ziffer 10 der AGB an den Kunden weitergeben.
C.7 Wird der Anbieter wegen einer vom Kunden registrierten Domain von Dritten oder der Vergabestelle in Anspruch genommen, gilt die Freistellungsregelung in Ziffer 5.6 der AGB. Der Anbieter ist berechtigt, eine Domain zu dekonnektieren oder zu sperren, wenn ein Gericht oder eine Vergabestelle dies verbindlich anordnet.
D. E-Mail-Dienste und E-Mail-Archivierung
D.1 Der Anbieter stellt dem Kunden Postfächer mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Speicherplatz sowie den Zugriff über die dort genannten Protokolle (z. B. IMAP, POP3, Webmail) zur Verfügung.
D.2 Der Versand unverlangter Werbung (Spam) sowie der Versand von E-Mails mit gefälschten Absenderangaben sind untersagt. Der Anbieter kann den E-Mail-Versand mengenmäßig begrenzen und technische Schutzmaßnahmen (z. B. Spam- und Virenfilter, Ratenbegrenzungen) einsetzen; berechtigte Interessen des Kunden werden dabei berücksichtigt. Ein Anspruch auf Zustellung jeder einzelnen E-Mail besteht nicht, soweit Filtermaßnahmen nach dem Stand der Technik erfolgen.
D.3 Bei der E-Mail-Archivierung speichert der Anbieter ein- und ausgehende E-Mails des Kunden revisionssicher für die in der Leistungsbeschreibung genannte Dauer. Die Verantwortung für die Einhaltung der den Kunden treffenden handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach HGB, AO und den GoBD) sowie für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Archivierung (z. B. Information der Beschäftigten, Umgang mit privater E-Mail-Nutzung) verbleibt beim Kunden.
D.4 Nach Vertragsende gilt für die Löschung der Postfach- und Archivdaten Ziffer 9.6 der AGB. Der Kunde kann die archivierten Daten vor Vertragsende in einem gängigen Format exportieren; der Anbieter unterstützt ihn hierbei im Rahmen des Zumutbaren.
E. SSL/TLS-Zertifikate
E.1 SSL/TLS-Zertifikate werden durch dritte Zertifizierungsstellen (CAs) ausgestellt. Es gelten ergänzend die Ausstellungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Zertifizierungsstelle. Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Beantragung, nicht die Ausstellung; die Ausstellung setzt die erfolgreiche Validierung durch die Zertifizierungsstelle voraus, an der der Kunde mitzuwirken hat.
E.2 Die Zertifizierungsstelle kann Zertifikate nach ihren Richtlinien widerrufen (z. B. bei Kompromittierung oder Fehlvalidierung). Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, sobald er von einem Widerruf Kenntnis erlangt, und unterstützt bei der Neuausstellung.
F. Site- und Server-Monitoring
F.1 Der Anbieter überwacht die vereinbarten Endpunkte des Kunden in den in der Leistungsbeschreibung genannten Intervallen und benachrichtigt den Kunden über festgestellte Störungen über die vereinbarten Kanäle.
F.2 Das Monitoring ist eine Unterstützungsleistung. Es entbindet den Kunden nicht von eigenen Überwachungs- und Reaktionspflichten; eine Garantie für die lückenlose Erkennung aller Störungen wird nicht übernommen.
G. Cookie-Banner, Rechtstexte und sonstige Drittanbieterdienste
G.1 Soweit der Anbieter Dienste Dritter vermittelt oder weiterverkauft (z. B. Consent-Management-Lösungen, Rechtstexte-Dienste), ergeben sich Funktionsumfang und Nutzungsbedingungen aus der Leistungsbeschreibung und den einbezogenen Bedingungen des Drittanbieters.
G.2 Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Die Auswahl, Konfiguration und der Einsatz von Consent-Management-Lösungen und Rechtstexten im konkreten Einzelfall sowie deren rechtliche Eignung für das Angebot des Kunden liegen in der Verantwortung des Kunden.
H. Agentur- und Reseller-Hosting
H.1 Nutzt der Kunde Leistungen des Anbieters, um sie eigenen Endkunden anzubieten (Reselling), bleibt allein der Kunde Vertragspartner des Anbieters. Der Kunde stellt sicher, dass seine Endkunden keine Rechte unmittelbar gegen den Anbieter herleiten und dass die Pflichten aus den AGB und diesen BVB (insbesondere Ziffer 5.3 der AGB) auch von seinen Endkunden eingehalten werden. Für Verstöße seiner Endkunden hat der Kunde wie für eigene Verstöße einzustehen.
H.2 Der Kunde schließt mit seinen Endkunden, soweit erforderlich, eigene Verträge über die Auftragsverarbeitung ab; der Anbieter wird insoweit als Unterauftragsverarbeiter tätig und benennt dies im Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Ziffer 14.2 der AGB.